25. KW 2018
Der Bayer hat vermutlich eine andere Ethnie als der Westfale, der Berliner oder der Sachse. Merkt man bereits an der unterschiedlichen Sprache: Brötchen, Wecke, Schrippe. Und an unterschiedlichen Rechtsauffassungen. Beispiel? Gerne:
So hat das Amtsgericht München am 28.11.2014 (474 C 18543/14) die sofortige außerordentlich fristlose Kündigung eines Vermieters gegenüber seinem Mieter für berechtigt gehalten, der von ihm mit den Worten "Sie promovierter Arsch" beleidigt wurde. Ich vermute, viele Richter/innen in Nordrhein-Westfalen, Magdeburg oder Leipzig kämen nicht zu diesem Ergebnis. Jedenfalls nicht beim ersten Mal. Denn einen gewissen Grad an Höflichkeit wird man dem Mieter wohl zugutehalten müssen: Immerhin hat der Mieter seinen Vermieter ja noch gesiezt! Wahrscheinlich hielte man in NRW, Sachsen-Anhalt oder Sachsen, vielleicht auch in Berlin eine vorherige Abmahnung des Mieters für notwendig, und erst im Wiederholungsfall könnte man ernsthaft über eine Kündigung des Mietverhältnisses nachdenken. Die Bayern sehen das offensichtlich anders. Auch aus diesem Grund frage ich mich gelegentlich, ob Bayern noch zu Deutschland gehört, oder besser, ob die Bayern sich noch zu Deutschland zugehörig fühlen. Manchmal kann man aber auch noch etwas von den Bayern lernen. Sehen Sie selbst:
Sie kennen sicherlich den Begriff der Betriebskosten. Manche bezeichnen sie auch als Nebenkosten. Sollte Ihnen der Begriff nicht geläufig sein: Das sind die Kosten, über die sich der Deutsche Mieterbund und die Mietervereine jedes Jahr aufs Neue beklagen. In jedem Jahr jagen sie dieselbe Sau durchs Dorf: Die Nebenkosten steigen und steigen. Unaufhaltsam. Und wen trifft’s? Den armen Mieter. Der ist der Gelackmeierte. Und zwar nur der. Andere sind davon nicht betroffen. Komisch, niemand kommt auf den Gedanken, dass die Nebenkosten auch für die Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen steigen. In fast exakt demselben Umfang. Aber die dürften ja kein Problem damit haben. Denn die haben Kohle satt. Andernfalls wären sie ja auch nur Mieter. Also merke: Steigende Nebenkosten belasten nur Mieter. Würg!
Welche Kosten dazu zählen, steht in einer gesetzlichen Norm, der sogenannten Betriebskostenverordnung. Allseits bekannte Betriebskosten sind Müllgebühren, Wasserkosten und Kosten der Heizung. Weniger geläufig sind die Kosten eines Hauswartes. Das ist nachvollziehbar, denn in einem bundesrepublikanischen Mietshaus sind Mülltonnen, Wasserleitungen und Heizungen normal. Ein Hauswart dagegen dürfte eher die Ausnahme sein.
Manchmal sind Hauswarte nicht nur nützlich, sondern sogar notwendig. Als ich klein war, also vor gut einem halben Jahrhundert, gab es für den gesamten Müll nur eine einzige Mülltonne. Soweit ich mich erinnere, holten die Müllmänner (Frauen gab es in dem Beruf vor 50 Jahren wohl noch nicht, oder?) die Mülltonne einmal wöchentlich von ihrem Standplatz neben oder hinter dem Haus ab, leerten sie aus und brachten sie anschließend ordnungsgemäß zum vorherigen Standplatz zurück. Das funktionierte zunächst prima. Doch vor einigen Jahrzehnten kamen die Gemeinden im Zuge von Kosteneinsparungsmaßnahmen auf die Idee, das Bereitstellen der Mülltonnen nicht mehr vom eigenen Personal erledigen zu lassen, sondern von den jeweiligen Hauseigentümern. Darüber konnten die Eigentümer zwar nicht lachen, aber sie konnten sich dagegen auch nicht wehren.
Wohnte der Eigentümer eines Münchener Achtfamilienhauses in Recklinghausen, stand er vor einem Problem. Erledigte er das mit den Mülltonnen selbst, wäre dies mit einer jeweils sechsstündigen Hin- und Rückfahrt verbunden. Wirtschaftlich ein vollkommen sinnloses Unterfangen. Der Eigentümer überlegte daher, wen er wohl dazu verdonnern könnte, die Mülltonnen bereitzustellen. Die Stadt schied aus, er auch, also blieb der Mieter übrig. Immerhin war es ja auch sein Müll, der in den Tonnen entsorgt wurde. Also verlangte der Vermieter nun von seinen Mietern, die Mülltonnen rechtzeitig spätabends oder frühmorgens an den Straßenrand zu stellen. Und nach erfolgter Leerung an den vorgesehenen Standplatz auch wieder zurückzustellen. Bei acht Mietern und einer vierzehntäglichen Leerung der grauen Hausmülltonne kam jeder Mieter dreimal im Jahr an die Reihe. Das hielten die meisten Münchener Mieter noch für zumutbar. Der Vermieter in Recklinghausen sowieso. Die Mieter, die sich aus nachvollziehbaren gesundheitlichen, altersbedingten oder beruflichen Gründen nicht daran beteiligen konnten oder wollten, fanden damals in der Regel hilfsbereite Nachbarn im Haus, die das für sie gerne erledigten. Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte wurden unsere Mülltonnen nicht nur bunter, sondern es kamen auch weitere hinzu: In Nordrhein-Westfalen die gelbe Tonne für Verpackungen, die Blaue für Papier und die Braune für Gartenabfälle. Liebe Leser aus anderen Gegenden: Nicht aufregen. Es kann sein, dass Ihre Tonnen andere Farben haben. Und andere Intervalle für die Leerung. Vielfalt ist auch hier die Devise.
Das empfanden immer mehr Mieter als ziemlich nervig. Immerhin müsste jeder Mieter jetzt mindestens einmal im Monat diese unliebsame Aufgabe erfüllen. Und nun stellen Sie sich bitte einmal die an die Grenzen der Zumutbarkeit gehende Belastung im Einzelfall vor: Beispielsweise müsste ein Ehepaar mittleren Alters einmal monatlich vor sieben Uhr morgens aufstehen, um die Mülltonne rechtzeitig an den Straßenrand zu stellen. Und damit nicht genug: Nach der Leerung müsste das Mieterpaar erneut raus, um die Tonne auf den Standplatz zurückzustellen. Das könnte doch nur noch ein erzkonservatives Mitglied vom rechten Flügel der CSU für zumutbar halten, oder? Jedenfalls wohl nicht der Deutsche Mieterbund. Und die Gerichte vermutlich auch nicht.
Also blieb dem Recklinghäuser Eigentümer erneut nur übrig, entweder jeden Monat knapp 10.000 km zu fahren, um die Arbeit selbst zu erledigen oder einen Hauswart vor Ort mit dieser Dienstleistung zu beauftragen. Besaß der Eigentümer in Recklinghausen keine eigene Tankstelle mit autarker Benzinversorgung, entschied er sich regelmäßig für den Hauswart. Der allerdings sollte natürlich in München, möglichst in unmittelbarer Nähe des Achtfamilienhauses, wohnen. Die Kosten dafür konnte der Eigentümer im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf seine Mieter umlegen. Das sieht die Betriebskostenverordnung so vor. Zwischenstopp. Kurz durchatmen.
München liegt, wen wundert’s, in Bayern. Und da laufen die Uhren bekanntlich anders. Die Kölner haben den Dom, die Berliner den Bären und die Münchener das Oktoberfest. Dort kosteten 2005 eine Maß Bier und ein halbes Hähnchen (= Hendl) läppische 15,10 €. Bereits damals gab es Verzehrgutscheine. Und jetzt stellen Sie sich bitte vor, der oben erwähnte Vermieter aus Recklinghausen hätte einen solchen Gutschein erworben und seinem Hauswart in München geschenkt. Zur Belohnung für absolut hervorragendes Hinstellen und unvergleichlich exzellentes Zurückbringen der Mülltonnen.
In einem Arbeitszeugnis würde so etwas Ähnliches gestanden haben wie: „Herr Alois Schenkelklopfer war zuständig für das pünktliche Hinstellen und Zurückstellen der vier Mülltonnen am Objekt Bumtätärä 7 in 80000 München. Er hat die ihm übertragenen Aufgaben mit ungeheurem Fleiß, weit überdurchschnittlichem Einsatz und auf allerhöchstem Niveau unvorstellbar perfekt stets zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Alles in allem ist Herr Schenkelklopfer wohl mit Fug und Recht als der beste, ach was sag ich, der weltbeste Mülltonnenbeweger zu bezeichnen.“
Kurz und knapp: Unser Mülltonnenbereitsteller Alois Schenkelklopfer for Kanzler, Präsident oder Papst! Demnach, nur noch einmal für Sie zu Klarstellung, damit Sie’s nicht vergessen, muss der Recklinghäuser Vermieter also wahnsinnig zufrieden mit der Leistung seines Hauswartes gewesen sein. Aber der Vermieter konnte auch rechnen. Denn 15,10 € sind, man mag es drehen und wenden wie man will, 15,10 €. Und wer ein Achtfamilienhaus in München sein Eigen nennt, muss schließlich auch sehen, wo er bleibt. Die Trauben hängen nicht so einfach vom Himmel herunter. Also dachte der Vermieter erneut nach und legte die 15,10 € auf jeden seiner acht Mieter im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung um. Auf jeden Mieter entfiel ungefähr ein Betrag von knapp 2 €.
Einer seiner Münchener Mieter konnte ebenfalls rechnen. Knapp 2 € sind knapp 2 €, dachte er. Das gibt’s doch nicht, dass der Vermieter sich erdreistet, die 15,10 € für Bier und Hähnchen auf die Mieter umzulegen. So ein Schundnickel. Was hatte er als Mieter, fragte er sich, mit dem Gutschein zu tun? Nichts, gab er sich zur Antwort. Also weigerte er sich, zu zahlen. Ja so ein Hallodri, dachte sich der Recklinghäuser Vermieter, jetzt wird der Hund in der Pfanne verrückt. Diese Kanalratte von Mieter erdreistet sich, die knapp 2 € nicht zu zahlen? Ja, wo samma denn, fragte er sich? In München, gab er sich selbst zur Antwort. Er verklagte den Münchener Mieter, natürlich vor dem Amtsgericht München. Jetzt sind Sie dran. Muss der Mieter zahlen oder nicht?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert oftmals die Rechtsfindung. Gemäß § 2 Nr. 14 der Betriebskostenverordnung darf ein Vermieter die Kosten für den Hauswart auf die Mieter umlegen. Dazu gehören, sagt das Gesetz, die Vergütung des Hauswartes, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Vermieter dem Hauswart für seine Tätigkeit gewährt. Der Münchener Amtsrichter kam zum für Sie wahrscheinlich überraschenden Ergebnis, dass der Wiesengutschein eine arbeitsrechtliche Sonderzahlung darstelle. Und zwar eine in München nicht nur übliche, sondern sogar weit verbreitete Gratifikation, zumindest in der freien Wirtschaft (Gemeint ist damit alles, was nicht zum öffentlichen Dienst gehört, die öffentlich Bediensteten müssen Maß und Hendl offenkundig wohl alleine zahlen, um sich nicht dem Vorwurf der Bestechlichkeit auszusetzen.).
Der Recklinghäuser Vermieter hat nach Ansicht des Münchener Amtsrichters sogar extrem sparsam (!) gehandelt. Ja mei, da wirst narrisch, was? Denn für die Reservierung eines Sitzplatzes im Wiesenzelt müsse man, so das Gericht, normalerweise einen Gutschein für ein Hendl und 2 (in Worten: zwei) Maß Bier erwerben. Und langes Stehen könne man dem Hauswart ja auch nicht zumuten. Das nämlich könnte zu Krampfadern führen mit dem Ergebnis, dass er für das Bereitstellen der Mülltonnen möglicherweise gar nicht mehr zu gebrauchen wäre. Alles in allem also super gelaufen, meinte der Richter, und verurteilte den Mieter zur Zahlung. Recht so!
Bei der Lektüre des Urteils stellte ich mir die Frage, was wohl ein Vermieter macht, dessen Mietshaus in Hamburg St. Pauli auf dem Kiez steht. Schenkt der seinem Hauswart vielleicht einen Gutschein für einen Puffbesuch? Nichts Teures, nur für eine schnelle Nummer, vielleicht Handarbeit ohne Getränk. Sollte das auf St. Pauli tatsächlich eine übliche Gratifikation sein, wäre der Vermieter dann ebenfalls berechtigt, diese Kosten auf seine Mieter umzulegen? Interessanter Gedanke, oder?
Für Interessierte:
AG München 8.1.2007 - 424 C 22865/06
Musiktipp:
Mehr Glanz! von Georg Ringsgwandl
Bayerischer Hausmeister nach dem Einlösen des Gutscheins
© am Text und Bild: Detlef Wendt