Der zehnte Wendt der Woche: Deutsche Bahn – Mit Selfies + Filmtipp

32. KW 2018

  

Die deutsche Bahn ist prima. Ich fahre oft mit ihr, ca. 30.000 km im Jahr. Sie kann übrigens nicht nur Züge. Sie entwickelt auch regelmäßig phänomenale Sachen. Unpünktlichkeit zum Beispiel. Kaputte Klimaanlagen. Oder gelbe Zauberfarbe. Kennen Sie nicht? Ich kläre Sie auf:

 

Das Nichtraucherschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen verbietet das Rauchen in Gebäuden. Außer die Gebäude werden privat genutzt, beispielsweise zum Wohnen. In Ihrer Wohnung dürfen Sie also rauchen. Draußen in der Regel auch. Meistens jedenfalls. Es sei denn, Ihr Nachbar hat etwas dagegen. Glauben Sie nicht? Dann stellen Sie sich doch bitte vor, wir beide wären Nachbarn. Sie besitzen das Reihenhaus links von mir und ich besitze das rechts von Ihnen. Sie rauchen. Gerne. Und viel. Da Ihre Frau es Ihnen drinnen verbietet, schickt sie Sie auf Ihre Terrasse. 

 

Meine Terrasse liegt direkt neben Ihrer. Ich sitze auch gerne draußen, aber freiwillig. Ich bin Nichtraucher. Ihr Zigarettenrauch weht ständig zu mir herüber. Das geht mir tierisch auf den Senkel. Ich bitte Sie freundlich, auf das Rauchen zu verzichten, solange ich draußen sitze. Sie argwöhnen einen massiven Eingriff in Ihre Menschenwürde und lehnen deshalb freundlich ab. Mein Hinweis auf einen schweren Eingriff in meine Lunge lässt Sie unbeeindruckt. "Was ist Lunge gegen Menschenwürde?", fragen Sie mich grinsend.

 

Bevor ich COPD bekomme, verklage ich Sie. Mit dem Ziel, Ihnen das Rauchen auf Ihrer Terrasse zumindest stundenweise zu verbieten. Wie beurteilen Sie meine Chancen? Schlecht? Noch schlechter als schlecht? Quasi aussichtlos? Weit gefehlt. Stünden unsere beiden Häuschen in Dortmund, hätte ich gute Chancen, vor dem dortigen Landgericht zu gewinnen. Vermutlich dürften Sie von 00.00 – 03.00 Uhr, von 06.00 – 09.00 Uhr, von 12.00 – 15.00 Uhr und von 18.00 – 21.00 Uhr auf Ihrer Terrasse nicht rauchen. 

 

Es sei denn, Sie besäßen die gelbe Zauberfarbe der Deutschen Bahn, die sie überall auf ihre Bahnhöfe pinselt. Das Rauchen auf Bahnhöfen ist zwar ebenfalls verboten, aber nicht an besonders gekennzeichneten Stellen, sagt unser Bundesnichtraucherschutzgesetz. Für die Kennzeichnung benötigt die Bahn einen Eimer gelbe Farbe und einen kleinen Beutel mit Feenstaub. Den Feenstaub rührt sie in die Farbe ein und pinselt hier und da gelbe Linien in Form eines Vierecks auf den Bahnsteig. 

 

Raucher dürfen innerhalb der gepinselten Vierecke quarzen, soviel sie wollen. Alleinstellungsmerkmal des Rauchers ist das Inhalieren von Rauch. Selbst der lungenstärkste Inhalator muss ihn aber irgendwann wieder ausatmen. Und das ist der magische Moment, in dem die Zauberfarbe zum Einsatz kommt. Erreichen die ausgepusteten Qualmwolken die gelbe Linie des gepinselten Vierecks, wird der eingerührte Feenstaub in der Farbe stinksauer und pfeift den Rauch an: „Halt, stehenbleiben, Schusswaffengebrauch, der Bahnhofskommandant“! Das machen die empfindlichen Herzklappen des blauen Dunstes nicht mit. Zutiefst erschrocken sinkt er kurz vor Überschreiten des gelben Strichs unsanft zu Boden. Dort bleibt er regungslos liegen, bis das Reinigungspersonal ihn spätabends wegfegt.

 

Sollten Sie also Raucher sein, in Dortmund wohnen und ein Reihenhäuschen mit nichtrauchenden Nachbarn besitzen, fragen Sie doch mal bei der Bahn nach, ob die Ihnen ein Eimerchen von der gelben Farbe verkauft. Am besten mit einer Extraportion Feenstaub.

 

Für Interessierte:

LG Dortmund 8.6.2017 – 1 S 451/15 

Filmtipp:

Source Code von Duncan Jones  

 

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Selfies bei einer meiner Bahnfahrten. Verstehen Sie jetzt, warum ich prinzipiell gegen Selfies bin?

 

© am Text und an den Bildern: Detlef Wendt