Der elfte Wendt der Woche: Datenschutz - Mit Foto+ Musiktipp

33.KW 2018

 

Der Wendt dieser Woche geht an den Datenschutz. Der Grundgedanke ist prima: Mit meinen Daten kann ich machen, was ich will. Mit wenigen Ausnahmen, wie ich aus unzuverlässiger Quelle hörte. Wer das sein mag? Keine Ahnung. Vielleicht Großunternehmen, die keine Steuern zahlen? Oder gibt's die nur im Märchen? Apropos Märchen, ich wollte Ihnen schon lange eins erzählen:

 

Es war einmal ein Mann, der lebte mit seiner Familie in einem schönen Haus. Doch der Mann war nicht glücklich. Spitzbuben warfen gelegentlich Steine auf sein Haus. Manchmal trafen sie dabei Fensterscheiben, die in tausend kleine Scherben zersplitterten. Die Frau und die Kinder des Mannes weinten und hatten Angst. Immer, wenn es schepperte, rief der Mann die Polizei an. Doch die konnte ihm nicht helfen. Wenn die Polizisten am Tatort eintrafen, waren die Spitzbuben längst über alle Berge, und niemand hatte sie je gesehen.

 

Der Mann war traurig. Er wollte seine Frau und seine Kinder beschützen. Und er wollte nicht zusehen, wie Idioten seine Familie und sein Haus zerstörten. Er könnte sich, so dachte er, in den nächsten Wochen auf die Lauer legen, Tag für Tag und Nacht für Nacht. Doch die Idee war scheiße, denn er würde nicht wochenlang ohne Schlaf auskommen. Er könnte, so dachte er weiter, einen Sicherheitsdienst beauftragen, der sich für ihn in den nächsten Wochen auf die Lauer legt. Doch diese Idee war leider auch scheiße, denn fast seine ganzen Ersparnisse waren für die Reparaturen der eingeworfenen Fensterscheiben draufgegangen. Gut, dachte der Mann, dann kaufe ich mir von meinen restlichen Ersparnissen eben eine Videokamera. Die bringe ich an meinem Haus an. Ich stelle die Kamera so ein, dass sie den Eingang zu meinem Haus erfasst. Und vorsorglich auch noch die öffentliche Straße, die zu meinem Haus führt. Der Mann fragte seine Frau und seine Kinder, ob sie sich dann sicherer fühlen würden. Sie lächelten und sagten dem Mann, oh ja, das sei eine wirklich gute Idee. Und der Mann tat, was er geplant hatte.

 

Eine Zeit lang passierte nichts. Doch eines Tages waren wieder Spitzbuben in der Gegend unterwegs. Sie standen an der öffentlichen Straße und warfen Steine. Es waren gute Werfer, denn erneut trafen sie eine Scheibe. Der Mann rief die Polizei, doch wieder waren die Spitzbuben über alle Berge, und niemand hatte sie gesehen. Da fiel dem Mann seine Videokamera ein. Er schaute sich den Videofilm an und stellte fest, dass die Spitzbuben auf den Bildern gut zu erkennen waren. Der Mann gab den Polizisten den Film. Die Polizisten lachten und lobten den Mann. „Gute Arbeit“, klopften sie ihm auf die Schulter, „jetzt können wir die Täter endlich dingfest machen.“

 

Anhand des Videofilms waren die Polizisten in der Lage, die Spitzbuben zu identifizieren. Gegen die Täter wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Aber es begab sich, dass einer der Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit zwar ein Idiot, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wohl auch ein Spitzbube, jedoch definitiv kein Dummkopf war. Er zweifelte nämlich die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung an. Denn der Mann hatte mit seiner privaten Videokamera den öffentlichen Straßenraum erfasst und Aufnahmen davon gemacht, wie der Spitzbube dort stand und Steine warf. Und das fand der Spitzbube doof.

 

Oh Gott, ist das peinlich, dachte die Behörde des Landes, daran haben wir noch gar nicht gedacht. Gut, dass der Spitzbube mitgedacht hat. Denn mit einer privaten Videokamera darf man keinesfalls den öffentlichen Straßenraum beobachten. Und wenn dabei auch noch Menschen aufgezeichnet werden, verstößt das gegen den Datenschutz. Das geht gar nicht. Die Behörde verhängte ein Bußgeld gegen den Mann.

 

Der Mann fragte sich beim Lesen des Bußgeldbescheides, ob die Mitarbeiter der Behörde gelegentlich Tüten mit bewusstseinseinschränkendem Inhalt rauchten. Er legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Alle Gerichte des Landes bestätigten allerdings die Richtigkeit des behördlichen Handelns. Der Mann verstand die Welt nicht mehr. Er legte den Fall dem intergalaktischen Milchstraßengericht zur endgültigen Prüfung vor. Die obersten Richter des Universums meinten, dass der Mann mit seiner privaten Videokamera allenfalls sein eigenes privates Grundstück hätte überwachen dürfen. Leider hat die Kamera auch den öffentlichen Straßenraum erfasst. Und darauf hatte der Mann nicht einmal hingewiesen, etwa mit einem deutlich sichtbaren Schild. Sonst hätte sich ein des Lesens kundiger Spitzbube nämlich darauf einstellen und eine Maske aufsetzen können. Bei der Aufnahme der Täter handelt es sich um personenbezogene Daten. Das ist nur zulässig, wenn die aufgenommene Person der Aufnahme zustimmt. Bislang lag eine Zustimmung der Spitzbuben nicht vor. Sie war wohl auch nicht mehr zu erwarten. Daher war der zulässige Rahmen der Überwachung überschritten. Und die Identifizierung auf Grund unerlaubter Videoüberwachung war damit unzulässig. 

 

Für Interessierte:

Ein ähnlicher, realer Fall lag der vierten Kammer des europäischen Gerichtshofs vor: EuGH C-212/13 vom 11.12.2014

Musiktipp:

Argus von Wishbone Ash

 

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© am Text: Detlef Wendt

© am Bild: Tristan McKee