34. KW 2018
Heute fange ich mal mit einem Gedicht an:
Hoch die Schüsseln und die Tassen, wir müssen Harn und Wasser lassen.
Können uns nicht dagegen wehren, urinieren und entleeren.
Müssen pinkeln, pieseln, pullern, ob in Haltern oder Hullern.
Ein Mensch will von Gerichten wissen, ob er bezahlen muss fürs p ... .
Tätä. Wolle mer‘n eroilosse? Narrhallamarsch. Ein Zeitgenosse verklagt ein Bundesland mit dem Ziel, ihm an Autobahnraststätten mit entgeltpflichtigen Toiletten kostenloses Wasser lassen zu ermöglichen. Ich gehe für ihn heute mal in die Bütt:
Im deutschen Lande lebt ein Mann,
der oft und prima pinkeln kann.
Doch ist er unterwegs im Wagen,
muss er sich ab und zu mal fragen,
warum er dafür zahlen muss,
auf Autobahnen, so ein Stuss!
Das Pieseln ist ein Menschenrecht,
und gegen Zahlung geht das schlecht.
„Hiermit soll die Nation es wissen,
ich hab ein Recht drauf, frei zu pissen,
franko, gratis und geschenkt!
Will wissen, wie’s Gericht so denkt.“
Der Mann erhebet eine Klage,
damit ihm das Gericht mal sage,
ob Autobahnraststätten nicht
grundsätzlich stehen in der Pflicht,
ihn ehrenamtlich strullen zu lassen,
ohne Geld auf Untertassen.
Das Grundgesetz, so das Gericht,
kennt gratis pinkeln leider nicht.
Und auch aus allen anderen Normen
lässt sich der Anspruch gar nicht formen.
Auch wenn die Blase platzen mag:
Keine Chance hat deine Klag.
Der Mann verstand das nicht so ganz
und rief die höhere Instanz.
Doch der, der war das einerlei:
Pinkeln ist nicht gebührenfrei!
Und ist da jemand ohne Geld,
am Rastplatz er dann eben hält.
Dort ist das pieseln kostenlos.
Wie sag ich’s meiner Blase bloß?
Lieber Spaßvogel: Der Toilettenbetreiber hat laufende Kosten. Klopapier. Wasser. Seife. Strom. Wer soll das zahlen? Pipi Langstrumpf? Der Papst? Der Steuerzahler? Pist du noch ganz bei Trost?
Für Interessierte:
OVG Koblenz 24.07.2018 – 1 A 10022/18.OVG
Musiktipp:
Tubular Bells II von Mike Oldfield
Sorry, diese Klage haut mich glatt vom Hocker!
© am Text: Detlef Wendt
© am Bild: Madeleine Dox