12. KW 2019
Wonach streben die meisten Menschen? Richtig: Geld oder Liebe. Wenn’s geht, kumulativ. Und möglichst immer mehr, denn Stillstand ist Rückschritt. Je nachdem, auf welcher Seite des Lebens man steht, fehlt es dem einen oder anderen an Liebe. Dafür hat manch einer Geld im Überfluss, was durchaus hilfreich sein kann bei der Suche nach Liebe. Gestandene Profifußballer wissen ein Lied davon zu singen. Diesem Gesang erliegen ...
mit Vorliebe Models oder Moderatorinnen. Wie’s der Zufall will, hatten auch sie gesucht, vorrangig wohl nach Geld. Aber so ist das mit dem Topf und dem Deckel. Jedenfalls sind beide mit dem Ergebnis sehr zufrieden und ratzfatz verliebt. Zumindest, solange Ball und Rubel rollen. Win-Win-Situation.
Wird der Fußballer von ausländischen Klubs umworben, erhält die Liebe Auftrieb. Man spricht vom Wachstumsschub. Mehr Geld, mehr Liebe.
Eiert der Spieler mit seinem Verein im unteren Tabellendrittel herum, wird die Liebe zur Bewährungsprobe. Folge sind Wachstumsstörungen bis hin zum Wachstumsstillstand. Stagniert das Geld, stagniert die Liebe.
Steigt der Verein des Spielers dagegen ab, kommt es, je nach sonstigen Begleiterscheinungen wie Gehirntätigkeit des Spielers oder Optik der Spielerfrau, in der Regel zu einem Wachstumsrückgang. Keine Kohle, keine Liebe.
Glücklicherweise bin ich kein Fußballspieler. Gleichwohl hat mir meine Frau einen Spüllappen mit der Aufschrift „Nationalspüler“ geschenkt. Meine Frau ist demnach eine Spülerfrau. Aber ich könne beruhigt sein, sagt sie, solange ich beanstandungsfrei spüle, stagniere bei uns nix.
In Gärten ist das mit dem Wachstum nicht ganz so einfach. Beispiel? Gerne:
In der Gegend von Braunschweig vermietet ein Vermieter Wohnraum. Zum Mietobjekt gehört ein Garten. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter den Garten auf eigene Kosten pflegen müsse. Unglücklicherweise haben die beiden eine völlig unterschiedliche Vorstellung von Gartenpflege. Der Vermieter ist der Ansicht, dass Bäume und Sträucher bei Wachstumsschüben zurückgeschnitten werden müssten. Und zwar vom Mieter. Auf dessen Kosten.
Der Mieter meint, nach einem Wachstumsschub im Sommer folge stets ein Wachstumsstillstand im Herbst. Und ein Wachstumsrückgang im Winter. Er lehnt daher jeden Handschlag in Form eines Rückschnittes ab. Schon gar nicht auf seine Kosten.
Das Unverständnis des Vermieters wächst. Er verklagt den Mieter.
Das Landgericht erteilt dem Vermieter eine Abfuhr. Der Mieter, so die Richter, sei nur zu einfachen Pflegearbeiten verpflichtet. Unkraut jäten im Frühling. Rasen mähen im Sommer. Laub harken im Herbst. Freies Wachstum der Büsche und Sträucher sei nicht zu beanstanden. Der Rückschnitt dieser Gewächse verlange Fachkenntnis und koste Geld. Dafür müsse der Vermieter schon selber sorgen.
Merke: Pflege ist nicht gleich Pflege!
Für Interessierte:
LG Braunschweig 05.02.2009 – 6 S 548/08
Musiktipp:
Garden Wall aus dem Album Spin Art von Venice
Viel Spaß beim Rückschnitt!
© am Text: Detlef Wendt
© am Bild: Sabine Czudaj-Wendt