25. KW 2019
Entgegen anderslautenden Gerüchten sind dem lieben Gott nicht alle recht. Je nach Bibelübersetzung sollen beispielsweise „Mischlinge“ oder „Hurenkinder“ nicht in seine Gemeinde kommen (5. Mose, 23). Auch von Frauen hält die Bibel nicht viel. Ihnen ist es unter anderem nicht gestattet, zu reden, sondern sie sollen sich unterordnen, wie es das Gesetz befiehlt (1. Korinther, 14). Da wundert es nicht, dass auch die Tiere nicht besonders gut wegkommen: Macht euch die Erde untertan und herrscht über alles Getier, das dort kriecht (1. Mose, 1).
Viele Würdenträger greifen diese Anregung gerne auf. Manche Päpste, so munkelt man, sollen bevorzugt Kapaune verspeisen. Kapaune waren ursprünglich einmal stolze Hähne, denen man bei vollem Bewusstsein den Magen aufgeschnitten hat, um ihnen anschließend die innen liegenden Hoden abzudrehen, abzuknipsen oder abzuschneiden. Nach dem Motto: Schnipp schnapp, Klöten ab. Danach werden sie wieder zugenäht. Ihr zubereitetes Fleisch soll rein schmecken. Nicht nach diesem ekelhaften Testosteron. Also nicht etwa nur sauber und lecker, sondern absolut rein. So rein, wie ein gutes Waschmittel wäscht. So rein, wie ein Priester denkt. Vielleicht sogar so rein, wie eine göttliche Jungfrau sich anfühlt? Müsste man mal den Papst fragen. Und was lernt das niedere Fußvolk daraus? Hat das Hähnchen keine Eier, begeht der Papst 'ne prima Feier!
Nebenbei, wie rechtfertigen die katholischen Würdenträger diese vermutlich heilige Prozedur wohl? Ich sehe ganz klar drei Möglichkeiten: Sie berufen sich auf die Bibel. Oder besser gleich auf Gott. Oder ganz irdisch: Wenn sie selbst schon keine Eier in der Hose haben, warum soll es dann den Grillhähnchen besser gehen?
Nicht um Hähnchen, sondern um Hunde ging es in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Einem Hundetrainer wurden verschiedene Vorwürfe gemacht. Einen Hund soll er mehrfach auf den Kopf geschlagen haben. Einen anderen Hund soll er kräftig in die Seite getreten haben. Weitere Hunde soll er in einen dunklen engen Kellerraum gesperrt haben, zum Teil kurz angeleint oder in engen Transportboxen untergebracht.
Der Amtsrichter war der Ansicht, dieses Verhalten rechtfertige ein Bußgeld von 4.000 €. Der Hundetrainer war konsterniert und legte Rechtsmittel ein. Nicht überliefert ist, ob er das Rechtsmittel mit dem religiösen Argument begründete, Tiere seien seelenlos und sich dabei auf die Mutter aller Gesetze, 1. Mose 1, berief.
Kaum zu glauben war dann allerdings, dass die offensichtlich ungläubigen Richter am OLG Stuttgart dem nicht folgten und meinten, dass es nicht erlaubt sei, Hunden selbst zu Trainingszwecken erhebliche Schmerzen zuzufügen. Anmerkung: Nur Bösgläubige deuten die Einschränkung auf "erhebliche" Schmerzen dahingehend, dass in den Richtergehirnen noch 2-3 Synapsen religiös infiziert sind. Vielleicht hat ja jemand von Ihnen demnächst eine Audienz beim Papst und kann das Urteil bitte ihm und seinen Kardinälen erläutern?
PS: Bereits 2006 hat das Bundesverwaltungsgericht übrigens den Einsatz von Elektroreizgeräten zur Hundeausbildung verboten.
Für Interessierte:
OLG Stuttgart 28.03.2019 – 4 Rb 15 Ss 1089/18
BVerwG 23.02.2006 – 3 C 14/05
© am Text: Detlef Wendt